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für Zuschüsse zu Solarwärmeanlagen kein Fristende am 15.Oktober 2003 |
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| Freising – Das Bundesumweltministerium hat die Antragsfrist
für Zuschüsse für thermische Solaranlagen bis zum 31.Dezember
2003 verlängert. Darauf weist der Verein SONNENKRAFT
FREISING E. V. hin. Nach den
bisher geltenden Richtlinien konnten die Fördergelder nur bis zum
15. Oktober 2003 beantragt werden. Mit einer Solarwärmeanlage lässt
sich ein Großteil der Warmwasserbedarfs im privaten Haushalt decken.
Das über Einnahmen aus der Ökosteuer finanzierte Marktanreizprogramm gewährt Käufern einer Solarwärmeanlage Zuschüsse von 125 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Entscheidend für den Erhalt dieses Förderbetrages ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag muss vor Beginn der Investition beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn gestellt werden. SONNENKRAFT FREISING E. V. empfiehlt auch denjenigen Interessenten, die eventuell erst im kommenden Jahr eine solche Anlage errichten wollen, noch in diesem Jahr einen entsprechenden Antrag zu stellen. Denn nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides hat der Investor noch neun Monate Zeit, um die Anlage zu erwerben, zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Denn für Anträge, die erst ab dem 1. Januar kommenden Jahres gestellt werden, wird nur noch ein niedrigerer Zuschussbetrag von 110 Euro pro Quadratmeter gewährt. Eine thermische Solaranlage kann nach Angaben von SONNENKRAFT
FREISING rund
60 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs – bespielsweise zum Duschen
und zum Waschen – erwärmen. Im Zeitraum von Mai bis September kann
normalerweise die vollständige Deckung des Warmwasserbedarfs schon
bei einer Anlagengröße von einem bis anderthalb Quadratmetern
Kollektorfläche pro Person erreicht werden. Im Winter dient die Solaranlage
der Vorerwärmung des Kaltwassers und trägt somit dazu bei Energie
und Geld einzusparen. Qualitativ hochwertige Solarkollektoranlagen verfügen
mittlerweile bereits über eine lange Lebensdauer und können noch
nach über 30 Jahren Wärme produzieren.
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